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Kündigung Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie eine bestehende Rechtsschutzversicherung kündigen möchten, müssen Sie die Kündigungsfrist, der bei Vertragsabschluss festgesetzt wurde oder auch die im Vertrag stehende Kündigungsfrist einhalten. Sie können auch zum Ende der Vertragslaufzeit, eine neue Rechtsschutzversicherung bei einem anderen Anbieter abschließen. Der Rest wird dann wie bei einem Kontowechsel, von den Anbietern der Rechtsschutzversicherungen erledigt.
Sollten Sie jedoch die Kündigungsfrist von ihrer Aktuellen Rechtsschutzversicherung versäumt haben und nebenbei eine neue Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, so sind Sie verpflichtet, beide Rechtsschutzversicherungen zu zahlen. Mit ein wenig Pech zahlen Sie dann für die nächsten paar Jahre 2 Rechtsschutzversicherungen. Empfehlenswert in einer solchen Situation wäre, dass Sie einen der Rechtsschutzversicherungsanbieter fragen, ob Sie ihre Rechtsschutzversicherung auf einen bekannten oder Verwandten umschreiben lassen können. Es muss nicht genehmigt werden, aber es kann aus Toleranzgründen doch passieren, dass der Rechtsschutzversicherungsanbieter diesem zustimmt.
Sollte dies auch nicht weiterhelfen, so gibt es nach Verbraucherschutzgesetz ein Sonderkündigungsrecht. Dies ist aber nur im Falle einer Unzufriedenheit mit dem gebotenen Service machbar. So könnte man sagen, dass die Kundenbetreuung nicht freundlich genug war und Sie angeschrieen worden sind oder auch falsch Beraten wurden. Damit haben Sie dann das Recht einer Sonderkündigung und können ohne wenn und aber aus dem Vertrag ihrer Rechtsschutzversicherung aussteigen, ohne Konsequenzen nach sich zu ziehen.