|
![]() |
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung unterscheidet vorerst, ob sich die Person die von der Rechtsschutzversicherung gebrauch machen möchte, um eine private oder selbständige Person handelt.
Es ist schon sehr wichtig, das man sich vor der Vertragsunterzeichnung gut Informiert, damit man später keine Konsequenzen ziehen muss. Die Rechtsschutzversicherung bietet ihnen die Möglichkeit, ihre Kosten für einen Rechtsstreit zu senken oder gar auszuschließen. Es wird lediglich ein monatlicher Abschlag von ihnen gefordert, der Vertragsgemäß auf eine Laufzeit festgelegt wird und je nach Versicherer voneinander abweichend sein kann.
Die Rechtsschutzversicherung beinhaltet keinen Rundumschutz der alle Rechtsstreite absichert. Die Rechtsschutzversicherung dient ihnen mit der Übernahme der Gerichtskosten und der Anwaltskosten eines Anwalts, der frei Wählbar ist. Es werden auch die Kosten für die Zeugengelder und Sachverständigenhonorare von der Versicherung übernommen. Die Kosten des Gegners werden auch übernommen, wenn der Versicherte diese zu Tragen hat. Eine Strafkaution bis zur Höhe von 50.000 Euro wird übernommen, um den Versicherten vor einem möglichen Strafvollzugsaufenthalt zu schützen, soweit eine Kautionsabhängige Lage vorliegt.
Die nicht übernommenen Gelder sind Straf- und Bußgelder, die hat der Versicherte selbst zu tragen. Dies ist natürlich nur unter Berücksichtigung der Versicherung ohne Eigenbeteiligung. Im Falle einer Selbstbeteiligung hat der Versicherte einen im Vertrag festgelegten Eigenanteil zu entrichten.